1. Anmeldung

Mit der Anmeldung werden unsere Teilnahmebedingungen verbindlich anerkannt. Die Anmeldung ist als Online-Anmeldung vorgesehen, kann aber auch in Ausnahmefällen schriftlich oder persönlich erfolgen. Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung mit deren Zugang die Anmeldung angenommen ist.

 

2. Bezahlung
  1. Nach Vertragsschluss leisten Sie eine Anzahlung gemäß Programmheft. Der Restbetrag ist entsprechend der Programmbeschreibung fällig. Soweit Ausfahrten unter § 651 k BGB fallen, wird ein Sicherungsschein erteilt.
  2. Anzahlung und Restzahlung werden im Lastschriftverfahren vorgenommen. Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus ihrer Anmeldebestätigung. Der Anzahlungsbetrag (wenn in der Ausschreibung genannt) wird innerhalb 1 Woche nach Anmeldebestätigung, der Restbetrag zum dem im Programm vorgegebenen Datum von Ihrem Konto automatisch abgebucht. Ausnahmsweise kann auch Zahlung durch Überweisung vereinbart werden.

 

3. Leistungen
  1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Programmheft.
  2. Unterschiedliche Zimmerqualitäten sind im zumutbaren Maß möglich. Die Zuteilung der Zimmer bleibt der Ausfahrtsleitung vorbehalten.
  3. Sonderwünsche wie Einzelzimmer oder Zimmersonderausstattungen können nur begrenzt berücksichtigt werden, sie sind nur Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich von der SZB bestätigt wurden.

 

4. Leistungs- und Preisänderungen
  1. Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Leistungen (z.B. Skigebiet, Hotel, Liftkarten) aufgrund besonderer unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Schneelage), kurzfristig zu ändern.
  2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Abschluss notwendig werden und die von Seiten der SZB nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen für den Teilnehmer zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der Ausfahrt nicht beeinträchtigen.
  3. Sollten sich die Preise der Liftgesellschaften, deren Leistungen die SZB lediglich vermittelt (Fremdleistung) und auf deren Preisgestaltung die SZB keinen Einfluss hat, nach Drucklegung des Programmheftes ändern, so gehen die entsprechenden Preiserhöhungen bzw. Senkungen zu Lasten oder Gunsten des Teilnehmers.

 

5. Rücktritt des Teilnehmers
  1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Ausfahrtsbeginn von der Ausfahrt zurücktreten. Wir empfehlen Schriftform.
  2. Eine Ersatzperson kann gestellt werden. Die SZB kann der Teilnahme einer vom Teilnehmer gestellten Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Ausfahrtserfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
  3. Tritt der Teilnehmer zurück oder tritt er die Ausfahrt nicht an, so kann die SZB eine angemessene Entschädigung verlangen. Die SZB kann diese Entschädigung unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vereinbarten Ausfahrtsbeginn unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung möglichen Erwerbs wie folgt pauschalieren. Mehrtagesfahrten und Freizeiten
    • bis 30 Tage vor Ausfahrtsbeginn 15% des Ausfahrtspreises (ohne Liftpreis)
    • bis 15 Tage vor Ausfahrtsbeginn 30% des Ausfahrtspreises (ohne Liftpreis)
    • vom 14. bis 2. Tage vor Ausfahrtsbeginn 60% des Ausfahrtspreises (ohne Liftpreis)
    • bis 1. Tag vor Ausfahrtsantritt oder bei Nichtantritt 80% des Ausfahrtspreises (ohne Liftpreis).
    Entstehen für die SZB höhere Kosten (Fahrpreis, Leerbettzahlung, Stornogebühren, etc.), können diese dem Teilnehmer berechnet werden.
  4. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
  5. Tagesfahrten und Skikurse
  6. Bei Abmeldung von Tagesfahrten od. Skikurstagen vom 14. bis 2. Tag vor Beginn der Ausfahrt / Skikurstag muss eine Bearbeitungsgebühr von 13.- EUR einbehalten werden.
  7. Bei Abmeldung am Tag vor der Ausfahrt oder bei Nichterscheinen ist der gesamte Bus- und Kurspreis zu bezahlen. Es erfolgt keine Rückerstattung. Versäumte Kurstage können nicht nachgeholt werden.

 

6. Rücktritt durch die SZB
  1. Bei Nichterreichen der festgesetzten Mindestteilnehmerzahl gemäß Programmheft, kann die SZB vom Vertag zurücktreten. Der Rücktritt muss bis spätestens 14 Tage vor Ausfahrtsbeginn erklärt werden.
  2. In Fällen bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Straßenverhältnisse, Schneelage etc.) kann die Ausfahrt auch kurzfristig abgesagt werden, wenn die Ausfahrt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
  3. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche und Forderungen können nicht geltend gemacht werden.
  4. Wenn ein Teilnehmer die Durchführung der Ausfahrt ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, kann die SZB aus wichtigem Grunde den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und Schadenersatz verlangen.

 

7. Ausweispapiere
  1. Jeder Teilnehmer muss in Besitz der erforderlichen Ausweispapiere sein. Werden Teilnehmer ohne gültige Ausweispapiere bei Grenzübertritt zurückgewiesen, gehen die Kosten und die uns entstandenen Auslagen zu Lasten des Teilnehmers.

 

8. Haftung
  1. Soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder die SZB allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung der SZB für Schäden die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Ausfahrtsbetrag (ohne Liftpreis) beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
  2. Die SZB haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und ausdrücklich als Fremdleistung im Programmheft bezeichnet werden.

 

9. Beförderungsanlagen und Busreisen
  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Liftgesellschaften und der von uns beauftragten Busunternehmen werden von allen Teilnehmern anerkannt. Die Fahrten zu den Skigebieten erfolgen, wenn nichts anderes vermerkt, mit der Firma Ernesti – Bus-Touristik.

 

10. Jugendliche und Freizeiten
  1. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich.
  2. Bei Skiausfahrten, die nicht als Jugendfreizeiten ausgeschrieben sind, insbesondere wenn Teilnehmer auf mehrere Quartiere verteilt sind, kann der Leiter der Ausfahrt minderjährige Teilnehmer nicht beaufsichtigen. Insbesondere abends sind eine Beaufsichtigung der abendlichen Aktivitäten sowie eine Überprüfung, wann die Jugendlichen in Ihre Quartiere zurückkehren, nicht möglich. Des weiteren kann außerhalb der gebuchten Skikurse eine Beaufsichtigung auch tagsüber nicht gewährleistet werden. Mit der Unterschrift erklärt der Erziehungsberechtigte das Einverständnis der Teilnahme seiner Tochter/ seines Sohnes und stellt die SZB, sowie den Leiter der Ausfahrt von jeglicher Haftung gleich aus welchem Rechtsgrunde auch gegenüber Dritten frei, ausgenommen bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten.
  3. Für Ski-Freizeiten gelten erweiterte Teilnahmebedingungen, welche Sie vom Ausfahrtsleiter erhalten.